Durch eine vorausschauende Planung kann Ihr Steueraufkommen minimiert werden.
Hierzu ist es notwendig, dass uns unsere Mandanten vorzeitig über ihre anstehenden Investitionen informieren, damit auch steuerliche Aspekte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden können. Dabei muss beachtet werden, dass von der Finanzverwaltung kein Gestaltungsmissbrauch unterstellt wird (§ 42 AO).
Dank regelmäßiger Fortbildungen behalten wir für unsere Mandanten den Durchblick im Dickicht der steuerlichen Gesetzgebung. Wir sind über alle steuerrechtlichen Neuerungen informiert und werten diese individuell für unsere Mandanten aus.
Die Steuerberatung im betrieblichen Bereich beginnt bei der Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen. Sie ist eng mit der Arbeit im Bereich der Buchhaltung und des Jahresabschlusses verzahnt und enthält die Betreuung von Betriebsprüfungen.
Bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer bieten sich durch eine langfristige Planung besonders gute Möglichkeiten der Steueroptimierung.