Honorar

Als Mandant erwartet Sie eine sichere, verlässliche und transparente Kalkulation der auf Sie zukommenden Buchhaltungs- und Beratungskosten. Auch die Steuerkanzlei ist ein lebendes Unternehmen, das die Gehälter für seine Angestellten und den Lebensunterhalt des Berufsträgers erwirtschaften muss. Aus diesen Gründen kalkulieren wir die von uns erbrachten Leistungen wie folgt:

Leistung
Zzgl.
USt. 19%
EUR
Inkl.
USt. 19%
EUR
Kontierung und Erfassung der Finanzbuchhaltung (pro Stunde) 60,00 71,40
Unterjährige Abstimmarbeiten in der Finanzbuchhaltung (pro Stunde) 65,00 77,35
Lohnabrechnungen (pro Monat und Mitarbeiter) 16,50 19,64
Erstellung von Überschussrechungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen (pro Stunde) 90,00 107,10
Leistungen im Bereich der Steuer- und Unternehmensberatung (pro Stunde) 120,00 142,80

Als Organ der Rechtspflege sind die Steuerberater bezüglich der Honorare für die von ihnen erbrachten Leistungen grundsätzlich an die Steuerberater-Vergütungsverordnung gebunden.

Das Honorar bemisst sich dabei zunächst nach dem „Wert des Interesses“, also der Größe der zugrunde liegenden Bemessungsgrundlage (Einkommen, Bilanzsumme, Umsatz, …).

Die Vergütungsverordnung gibt einen Gebührenrahmen (von x/10 bis y/10) für die erbrachte Leistung vor. Je nach dem, welchen Umfang die zu erledigende Arbeit hat und welcher zeitliche Aufwand betrieben werden muss, kann die Höhe der Rechnung so im Rahmen der Vergütungsverordnung beeinflusst werden.

Anderslautende, einzelvertragliche Regelungen sind möglich, müssen jedoch mit den Mandanten schriftlich vereinbart werden. Die Kanzlei erbringt auch Leistungen im Bereich der Unternehmensberatung, die in der Steuerberater-Vergütungsverordnung nicht geregelt sind.