Leistungen

Der Mandant steht für uns immer im Zentrum unserer Leistungen.

Jahresabschluss

Unsere Mandanten im Bereich des Jahresabschlusses sind Kapitalgesellschaften (GmbH und nicht börsennotierte AG), Personengesellschaften (OHG, KG und GbR) und Einzelunternehmer. Sie kommen sowohl aus dem freiberuflichen als auch aus dem gewerblichen Bereich.

Unsere Arbeit ist auf die Rechtsform, die Größe und die Branche des jeweiligen Mandates zugeschnitten.

Adressaten für Ihren von uns erstellten Jahresabschluss sind nicht nur die Finanzverwaltung, sondern vor allem auch die Fremd- und Eigenkapitalgeber, allen voraus die Kreditinstitute. Deshalb beherrschen wir nicht nur die steuerrechtlichen, sondern auch die handelsrechtlichen Vorschriften. Auf Wunsch führen wir Plausibilitätsbeurteilungen durch. Auf neuere Entwicklungen wie die Bedeutung des Jahresabschlusses im Kontext der Basel-II Kreditvergaberichtlinien und die Reform des dt. Bilanzrechtes (BilMoG) sind wir vorbereitet.

In der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die von uns erstellte Abschlüsse prüfen, sind wir erfahren.

Im freiberuflichen Bereich und bei kleineren gewerblichen Unternehmen erstellen wir hauptsächlich Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.

Steuererklärung

Die Steuergesetzgebung hat einen Grad an Kompliziertheit und Undurchsichtigkeit erreicht, der professionelle Hilfe von unserer Seite schon bei der Erstellung der Steuererklärung für viele Steuerpflichtige unerlässlich macht. Dies trifft bei weitem nicht nur auf die neuerdings von politischer Seite so genannten „Reichen“ zu.

Die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen ist ein eigenständiger Teil der Jahresabschlussarbeiten. Wir fertigen für Sie Ihre Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer- und Feststellungserklärungen.

Die Steuerdeklaration erfolgt auch für private Mandanten. Wir erstellen Ihre Einkommen- und Feststellungs- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.

Teil unserer Arbeit ist die Überprüfung der Ergebnisse der Steuerveranlagung durch die Finanzämter und der Abgleich mit den von uns erstellten Erklärungen.
Sofern es erforderlich ist, betreuen wir Sie darüber hinaus im Einspruchs- und Rechtsbehelfsverfahren.

Steuerberatung

Durch eine vorausschauende Planung kann Ihr Steueraufkommen minimiert werden.

Hierzu ist es notwendig, dass uns unsere Mandanten vorzeitig über ihre anstehenden Investitionen informieren, damit auch steuerliche Aspekte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden können. Dabei muss beachtet werden, dass von der Finanzverwaltung kein Gestaltungsmissbrauch unterstellt wird (§ 42 AO).

Dank regelmäßiger Fortbildungen behalten wir für unsere Mandanten den Durchblick im Dickicht der steuerlichen Gesetzgebung. Wir sind über alle steuerrechtlichen Neuerungen informiert und werten diese individuell für unsere Mandanten aus.

Die Steuerberatung im betrieblichen Bereich beginnt bei der Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen. Sie ist eng mit der Arbeit im Bereich der Buchhaltung und des Jahresabschlusses verzahnt und enthält die Betreuung von Betriebsprüfungen.

Bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer bieten sich durch eine langfristige Planung besonders gute Möglichkeiten der Steueroptimierung.

Unternehmensberatung

Angrenzend an die Steuerberatung und das Rechnungswesen ergibt sich für unsere Mandanten ein vielseitiger Beratungsbedarf in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht.

So unterstützen wir Sie zum Beispiel bei Ihrer Existenzgründung und helfen Ihnen, Ihre Businesspläne empfängerorientiert zu gestalten. Wir analysieren für Sie das Unternehmen, das Sie erwerben wollen.

Wir führen Investitions- und Rentabilitätsrechnungen durch, erstellen Liquiditätspläne sowie Finanzierungskonzepte und unterstützen Sie bei der Kapitalbeschaffung.

Auf der Basis Ihrer Buchhaltungsauswertungen planen wir mit Ihnen Ihre Zukunft. Damit machen wir Ihnen bei den betriebswirtschaftlichen Auswertungen permanente Soll-Ist-Analysen möglich.

Wir führen auf Ihre Firmengröße abgestimmte Kennzahlensysteme und Kostenrechnungssysteme ein.

Für Aufgaben außerhalb unserer Kernkompetenz stehen uns strategische Partner zur Verfügung.

Unsere Beratung umfasst auch die Begleitung von Firmenverkäufen und -übergaben an die nächste Generation.

Finanzbuchhaltung

Die Erstellung der Finanzbuchhaltungen erfolgt mit dem Ziel, Ihnen bereits während des laufenden Geschäftsjahres verschiedene aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei um Vorjahresvergleiche, Jahresübersichten, Plan-Ist-Vergleiche, Verhältniszahlen- und Liquiditätsauswertungen.

Die Finanzbuchhaltung ist Basis für die Einrichtung von größenabhängigen Kennzahlen- und Kostenrechnungssystemen.

Wir erstellen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und führen Ihre Anlagenverzeichnisse. Bei Bedarf kann der Umfang unserer Arbeit bis hin zur Durchführung des Zahlungsverkehrs und das Mahnwesens erweitert werden.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung beinhaltet alle erforderlichen Auswertungen wie Lohnabrechungen, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen, Jahresmeldungen der Berufgenossenschaften etc. Für Ihren Zahlungsverkehr erstellen wir Datenträger.

Wir kommunizieren für Sie mit den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt und betreuen Ihre Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen.