Mandanten

Freiberufler

Unsere Mandanten im freiberuflichen Bereich sind vor allem Ärzte und Rechtsanwälte sowie Unternehmensberater und Architekten.

Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, und die Jahresabschlüsse, meist in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Wir beraten Sie bezüglich der Finanzierung Ihrer Investitionen und führen Investitionsrechnungen und Rentabilitätsrechnungen für Sie durch. Ebenso beraten wir Sie in Fragen der optimalen Gestaltung von Geschäftsvorfällen im Hinblick auf Ihrer Liquidität und Ihre steuerlichen Gegebenheiten.

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Ihre Planzahlen, um Ihnen den Blick in Ihre Zukunft zu erleichtern.

Gewerbetreibende

Im Bereich der Gewerbetreibenden betreuen wir Mandanten sowohl im Handwerk als auch im Handel und im Dienstleistungsbereich.

Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, und die Jahresabschlüsse.

Wir beraten Sie bezüglich der Finanzierung Ihrer Investitionen und führen Investitionsrechnungen und Rentabilitätsrechnungen für Sie durch. Ebenso beraten wir Sie in Fragen der optimalen Gestaltung von Geschäftsvorfällen im Hinblick auf Ihrer Liquidität und Ihre steuerlichen Gegebenheiten.

Wir erstellen Ihre Planzahlen und Kennzahlensysteme, um Ihnen den Blick in Ihre Zukunft zu erleichtern.

Die Einführung einfacher bis komplexer Kostenrechnungssysteme soll Ihnen bessere Grundlagen für Ihre Angebotserstellung und Nachkalkulation geben.

Personengesellschaften

Personengesellschaften betreuen wir sowohl im Bereich der Freiberufler (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als auch im Bereich der Gewerbetreibenden (GmbH & Co. KG, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft sowie Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Sämtliche der genannten Rechtsformen sind im Mandantenkreis vorhanden.

Kapitalgesellschaften

Ein großer Teil unserer Mandanten betreibt sein Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft. Meist ist dies die GmbH, jedoch betreuen wir auch eine „kleine“ AG.

Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, und die Jahresabschlüsse.

Wir beraten Sie bezüglich der Finanzierung Ihrer Investitionen und führen Investitionsrechnungen und Rentabilitätsrechnungen für Sie durch. Ebenso beraten wir Sie in Fragen der optimalen Gestaltung von Geschäftsvorfällen im Hinblick auf Ihrer Liquidität und Ihre steuerlichen Gegebenheiten.

Wir erstellen Ihre Planzahlen und Kennzahlensysteme, um Ihnen den Blick in Ihre Zukunft zu erleichtern.

Die Einführung einfacher bis komplexer Kostenrechnungssysteme soll Ihnen bessere Grundlagen für Ihre Angebotserstellung und Nachkalkulation geben.

Mehrere unserer Mandanten sind aufgrund Ihrer Größe prüfungspflichtig, sodass wir auch in der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern erfahren sind und Ihnen eine Arbeitsqualität auf dem hier erforderlichen hohen Niveau bieten können.

Vereine

Die Besteuerung der Vereine gerät zunehmend in eine strenge und kritische Beobachtung durch die Finanzverwaltung, die Sozialversicherungsträger und die jeweiligen Dachverbände. Aufgrund rechtlicher Vorschriften benötigen Vereine ab einer bestimmten Größenordnung professionelle Beratung im Bereich der Umsatzsteuer und der Körperschaftsteuer sowie der Buchhaltung und Bilanzierung.

Wir betreuen mehrere große Vereine. Die von uns gefertigten Jahresabschlüsse präsentieren wir in Ihren Mitgliederversammlungen. In der Bilanzierung nach Vorgaben der Pflegeverordnung haben wir Erfahrung.

Privatpersonen

Auch wenn der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit der steuerlichen Beratung in Frage stellt, so ist es dennoch auch für viele Steuerpflichtige, vor allem mit Kapital- und Mieteinkünften, durchaus sinnvoll, unsere professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die gesetzlichen Bestimmungen für den steuerlichen Laien nicht mehr nachvollziehbar und überprüfbar sind.

Zudem können wir Ihnen versprechen, dass Sie sich durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen normalerweise viel persönliche Zeit sparen können.

Rentner

Die ab dem Kalenderjahr 2005 geänderte Besteuerung der Renten mit den erhöhten steuerpflichtigen Ertragswerten führt dazu, dass viele Rentner und Pensionäre ab sofort wieder Steuererklärungen erstellen müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Finanzverwaltung zukünftig lückenlos feststellen kann, aus welchen Quellen Sie Versorgungsbezüge erhalten.

Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung behilflich. Wenn Sie nicht mobil sind, besuchen wir Sie auch zuhause.